Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Geltungsbereich
(1) Diese AGB regeln alle Rechtsgeschäfte zwischen Gast und Beherberger. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.
(2) Anderslautende Geschäftsbedingungen und Sonderregelungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.
(4) Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind möglichst einvernehmlich und außergerichtlich zu bereinigen. Gerichtsort ist Wiener Neustadt (Österreich).
(5) Der Umfang einer konkreten Buchung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
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Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
(2) Durch die Leistung einer Anzahlung des Gastes wird der Beherbergungsvertrag rechtlich verbindlich.
(3) Die Leistung der Anzahlung verfällt, wenn der Gast die Bestellung storniert.
(4) Kann der Beherberger die gemietete Ferienwohnung aus Gründen, die in seiner Einflussnahme liegen (Doppelbuchung) nicht zur Verfügung stellen, ist er verpflichtet eine geeignete Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen.
(5) Kann der Beherberger die gemietete Ferienwohnung aus Gründen, die außerhalb seiner Einflussnahme liegen (höhere Gewalt), nicht zur Verfügung stellen, hat der Gast Anspruch auf die bisher geleisteten Zahlungen.
(6) Die gemieteten Ferienwohnungen stehen am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr bis zum Tag der Abreise 10:00 Uhr zur Verfügung.
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Rechte und Pflichten des Gastes
(1) Der Gast erwirbt das Recht alle gemieteten Räumlichkeiten, deren Einrichtung und Ausstattung zum üblichen Gebrauch zu nutzen.
(2) Der Gast verpflichtet sich, alle gemieteten Räumlichkeiten, deren Einrichtung und Ausstattung sorgfältig und pfleglich zu nutzen.
(3) Der Gast haftet für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger durch sein Verschulden erleidet.
(4) Die Nutzung der Ferienwohnung und der dazugehörenden Liegenschaft (Wiese, Wald) erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast hat alle sicherheitsrelevanten Schäden unverzüglich zu melden und geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung möglicher Gefährdungen (Sturz, Fall, Schneeräumung) zu treffen.
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Haftung des Beherbergers
(1) Der Beherberger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit).und wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat
(2) Die Beweislast eventueller Schäden liegt beim Gast.
(3) Der Beherberger haftet höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes.
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Erweiterte Nutzung
(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und im Rahmen einer Zusatzvereinbarung in die Ferienwohnung gebracht werden.
(2) Besucher können in angemessenem Umfang von den Gästen empfangen werden.
(3) Die Nutzung der Einrichtungen der Ferienwohnung durch Besucher oder deren Nächtigung ist nur nach vorheriger Bewilligung und im Rahmen einer Zusatzvereinbarung möglich.